Tarife

 

zeitlicher Rahmen 

Tarif pro Einzelmodul 

1. Sem. 20 W. 

2. Sem. 18 W. 

Schuljahr 38 W. 

1: «Morgentisch» inkl. Frühstück 

07:00 - 08:00 

12 Fr.

240 Fr.

216 Fr.

456 Fr.

2: «Vormittag» inkl. Znüni  

08:00 - 12:00 

48 Fr.

960 Fr.

864 Fr.

1824 Fr.

3: «Mittagstisch» inkl. Mittagessen* 

12:00 - 13:30 

14 Fr.

280 Fr.

252 Fr.

532 Fr.

4: «Früher Nachmittag» 

13:30 - 15:30 

24 Fr.

480 Fr.

432 Fr.

912 Fr.

5: «Später Nachmittag» inkl. Zvieri 

15:30 - 17:00 

18 Fr.

360 Fr.

324 Fr.

684 Fr.

6: «Vorabend» 

17:00 - 18:00 

12 Fr.

240 Fr.

216 Fr.

456 Fr.

*Das Modul «Mittagstisch» ist vom Sozialtarif ausgeschlossen, da die Kosten des Mittagessens den grössten Teil der 14 Franken darstellen.

 

Sozialtarif:

Auf den Elternbeitrag wird ein Sozialtarif gewährt. Die zu zahlenden Betreuungsbeiträge werden wie folgt ermittelt:  

  • Für jede Familie, die in einer der drei Verbandsgemeinden (Halten, Oekingen oder Kriegstetten) wohnhaft ist, besteht die Möglichkeit, einen Sozialtarif auf der Grundlage des jährlichen steuerbaren Einkommens + 10 % des steuerbaren Vermögens geltend zu machen.
  • Die Einteilung erfolgt in 9 Tarifstufen von 20 % bis 100 %.
  • Das Modul «Mittagstisch» ist vom Sozialtarif ausgeschlossen.

Steuerbares Einkommen + 10 % steuerbares Vermögen

Elternbeitrag

Tarifstufe

bis 30'100

20 %

1

30'101 - 35'814

30 %

2

35'815 - 41'528

40 %

3

41'529 - 47'242

50 %

4

47'243 - 52'956

60 %

5

52'957 - 58'670

70 %

6

58'671 - 64'384

80 %

7

64'385 - 70'099

90 %

8

ab 70'100

100 %

9

 

Bemerkungen:

  • Das für die Bestimmung der Tarifstufe massgebende steuerbare Einkommen und steuerbare Vermögen stützt sich auf die letzte, zum Zeitpunkt der ersten Rechnungsstellung des laufenden Betriebsjahres geltende, definitive Steuerveranlagung. Die Einstufung gilt für ein Betriebsjahr, das dem Schuljahr entspricht. 
  • Bei Erziehungsberechtigten, die z. B. im Konkubinat leben, werden die steuerbaren Einkommen und die jeweils 10 % steuerbaren Vermögens für die Bestimmung der Tarifstufe zusammengezählt.
  • Die Leitung der TaBe erhält von den Erziehungsberechtigten die Erlaubnis, das steuerbare Einkommen und Vermögen bei der Wohngemeinde zu erfragen und so die Selbstdeklaration zu kontrollieren. Liegt keine Erlaubnis vor, wird der Sozialtarif nicht gewährt.
  • Die Tarifstufe geben die Erziehungsberechtigten in Selbstdeklaration an. Falsche Angaben können zu Nachforderungen führen. Die Daten werden vertraulich behandelt. 
  • Für auswärtige Familien (nicht in einer der drei Verbandsgemeinden wohnhaft) wird ein Betreuungsbeitrag von 100 % erhoben.
  • Das Modul 1 "Morgentisch inkl. Frühstück" wird erst ab 2 Familien angeboten.

 

"Mengenrabatt"

Bei einer hohen Anzahl gebuchter Module wird ein Mengenrabatt gewährt, der wie folgt gestaffelt ist:

  • 1 bis 15 Module kein Mengenrabatt
  • 16 und 17 Module 3 %
  • 18 und 19 Module  4 %
  • ab 50 Module 20 %

Die Morgenmodule zählen doppelt. Das Mittagsmodul ist vom Mengenrabatt ausgeschlossen, da die Kosten des Mittagessens den grössten Teil der 14 Franken darstellen.

 

Reglement TaBe