Downloads

Dokumente aller Kategorien Info Link Datei
1. Infoblatt 2005    
2. Infoblatt 2005    
3. Infoblatt 2005    
4. Infoblatt 2005    
5. Infoblatt 2006    
6. Infoblatt 2006    
Anmeldeformular Kindergarten 2025    
Beschwerden    
DGO (Dienst- und Gehaltsordnung)    
Ferienplan 24/25/26    
Formular für Schnupperlektionen der Musikschule    
HOEK-Fenster 01 - 2006    
HOEK-Fenster 02 - 2007    
HOEK-Fenster 03 - 2007    
HOEK-Fenster 04 - 2008    
HOEK-Fenster 05 - 2008    
HOEK-Fenster 05 - 2008 (Lösungen)    
HOEK-Fenster 06 - 2009    
HOEK-Fenster 07 - 2009    
HOEK-Fenster 08 - 2010    
HOEK-Fenster 09 - 2010    
HOEK-Fenster 10 - 2011    
HOEK-Fenster 11 - 2012    
HOEK-Fenster 12 - 2012    
HOEK-Fenster 13 - 2013    
HOEK-Fenster 14 - 2014    
HOEK-Fenster 15 - 2015    
HOEK-Fenster 16 - 2015    
HOEK-Fenster 17 - 2016    
HOEK-Fenster 18 - 2017    
HOEK-Fenster 19 - 2018    
HOEK-Fenster 20 - 2018    
HOEK-Fenster 21 - 2019    
HOEK-Fenster 22 - 2020    
HOEK-Fenster 23 - 2021      
HOEK-Fenster 24 - 2022    
HOEK-Fenster 25 - 2023    
HOEK-Fenster 26 - 2024    
Informationen zum Harfenunterricht der Musikschule    
Medizinisches Notfallblatt ab SJ 25/26    
Merkblatt zu den "Aufträgen für Zuhause" im 1. Zyklus (2021)    
Merkblatt zu den Hausaufgaben im 2. Zyklus (2021)    
Musikschulreglement    
Reglement "Zusätzliches Ausbildungsjahr" (2015)

Schülerinnen und Schüler der Schulgemeinde Halten, Oekingen und Kriegstetten (HOEK) können unmittelbar nach der obligatorischen Schulpflicht freiwillig ein zusätzliches Ausbildungsjahr als Zwischenlösung absolvieren.

Grundsatz: Die Schulgemeinde HOEK übernimmt die Kosten dieses Ausbildungsjahres gänzlich oder beteiligt sich daran gemäss den Bestimmungen des aktuellen Reglements.

Kostenübernahme beim Besuch eines subventionierten Angebotes: Die Kreisschule HOEK übernimmt das Schulgeld, falls ein vom Kanton Solothurn subventioniertes Angebot erfolgreich absolviert wird.

Kostenbeteiligung beim Besuch eines nicht durch den Kanton subventionierten Angebotes: Voraussetzung einer Kostenbeteiligung durch die Schulgemeinde HOEK ist der erfolgte und bestätigte Besuch eines Angebotes über den Zeitraum von einem Schuljahr. Die Kostenbeteiligung der Schulgemeinde beträgt pro Kind und Ausbildungsjahr 50% des Schulgeldes, maximal jedoch CHF 3'600.

 
Reglement Schularzt (2021)    
Reglement Schulzahnpflege (2021)    
Reglement Spielgruppe (2021)    
Schulordnung (2023)    
Statuten der Kreisschule

2020 überarbeitete und 2021 durch die kantonalen Behörden genehmigten Statuten der Kreisschule HOEK

 
Tagesbetreuung Betriebsreglement 2024

Reglement mit Anhang (Module und Tarife)

 
Zusätzliches Ausbildungsjahr (Formular)

Schülerinnen und Schüler der Schulgemeinde Halten, Oekingen und Kriegstetten (HOEK) können unmittelbar nach der obligatorischen Schulpflicht freiwillig ein zusätzliches Ausbildungsjahr als Zwischenlösung absolvieren.

Grundsatz: Die Schulgemeinde HOEK übernimmt die Kosten dieses Ausbildungsjahres gänzlich oder beteiligt sich daran gemäss den Bestimmungen des aktuellen Reglements.

Kostenübernahme beim Besuch eines subventionierten Angebotes: Die Kreisschule HOEK übernimmt das Schulgeld, falls ein vom Kanton Solothurn subventioniertes Angebot erfolgreich absolviert wird.

Kostenbeteiligung beim Besuch eines nicht durch den Kanton subventionierten Angebotes: Voraussetzung einer Kostenbeteiligung durch die Schulgemeinde HOEK ist der erfolgte und bestätigte Besuch eines Angebotes über den Zeitraum von einem Schuljahr. Die Kostenbeteiligung der Schulgemeinde beträgt pro Kind und Ausbildungsjahr 50% des Schulgeldes, maximal jedoch CHF 3'600.