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Zusätzliches Ausbildungsjahr (Formular)

Schülerinnen und Schüler der Schulgemeinde Halten, Oekingen und Kriegstetten (HOEK) können unmittelbar nach der obligatorischen Schulpflicht freiwillig ein zusätzliches Ausbildungsjahr als Zwischenlösung absolvieren.

Grundsatz: Die Schulgemeinde HOEK übernimmt die Kosten dieses Ausbildungsjahres gänzlich oder beteiligt sich daran gemäss den Bestimmungen des aktuellen Reglements.

Kostenübernahme beim Besuch eines subventionierten Angebotes: Die Kreisschule HOEK übernimmt das Schulgeld, falls ein vom Kanton Solothurn subventioniertes Angebot erfolgreich absolviert wird.

Kostenbeteiligung beim Besuch eines nicht durch den Kanton subventionierten Angebotes: Voraussetzung einer Kostenbeteiligung durch die Schulgemeinde HOEK ist der erfolgte und bestätigte Besuch eines Angebotes über den Zeitraum von einem Schuljahr. Die Kostenbeteiligung der Schulgemeinde beträgt pro Kind und Ausbildungsjahr 50% des Schulgeldes, maximal jedoch CHF 3'600.

 
Statuten der Kreisschule

2020 überarbeitete und 2021 durch die kantonalen Behörden genehmigten Statuten der Kreisschule HOEK

 
Schulordnung (2023)    
Reglement Spielgruppe (2021)    
Reglement Schulzahnpflege (2021)    
Reglement Schularzt (2021)    
Reglement "Zusätzliches Ausbildungsjahr" (2015)

Schülerinnen und Schüler der Schulgemeinde Halten, Oekingen und Kriegstetten (HOEK) können unmittelbar nach der obligatorischen Schulpflicht freiwillig ein zusätzliches Ausbildungsjahr als Zwischenlösung absolvieren.

Grundsatz: Die Schulgemeinde HOEK übernimmt die Kosten dieses Ausbildungsjahres gänzlich oder beteiligt sich daran gemäss den Bestimmungen des aktuellen Reglements.

Kostenübernahme beim Besuch eines subventionierten Angebotes: Die Kreisschule HOEK übernimmt das Schulgeld, falls ein vom Kanton Solothurn subventioniertes Angebot erfolgreich absolviert wird.

Kostenbeteiligung beim Besuch eines nicht durch den Kanton subventionierten Angebotes: Voraussetzung einer Kostenbeteiligung durch die Schulgemeinde HOEK ist der erfolgte und bestätigte Besuch eines Angebotes über den Zeitraum von einem Schuljahr. Die Kostenbeteiligung der Schulgemeinde beträgt pro Kind und Ausbildungsjahr 50% des Schulgeldes, maximal jedoch CHF 3'600.

 
Musikschulreglement    
DGO (Dienst- und Gehaltsordnung)    
Betriebsreglement Tagesbetreuung    
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